Können Maschinen Rechtsfälle entscheiden?

dc.contributor.advisorMerle, Jean-Christophe, Prof. Dr.
dc.contributor.authorCampos Sasdelli, Diogo
dc.contributor.refereeSchmdit, Andreas, Prof. Dr.
dc.date.accessioned2023-06-30T12:42:28Z
dc.date.available2023-06-30T12:42:28Z
dc.date.issued2022-05-20
dc.description.abstractIn dieser Dissertation wird die Frage untersucht, ob die Rechtsprechung – verstanden als die richterliche Tätigkeit, Rechtsurteile zu fällen – durch den Einsatz von Maschinen automatisiert werden kann. Die Arbeit besteht aus insgesamt 44 Paragrafen (0-43), wobei die Paragrafen 0-2 einer Präzisierung der Titelfrage „Können Maschinen Rechtsfälle entscheiden?“ gewidmet sind und die übrigen in drei Hauptteile gruppiert werden: 1. Normenlogik; 2. Rechtslogik. 3. Beantwortung der Frage und Schlussbemerkungen. Die Beantwortung der Titelfrage wird auf die Beantwortung zweier, präziser formulierter Fragen zurückgeführt: Der sog. Herleitungsfrage (kann die Rechtsfindung auf einen Algorithmus reduziert werden?) und der sog. Verkündungsfrage (kann die Verkündung des Ergebnisses der Rechtsfindung auf einen Algorithmus, reduziert werden?). Eine positive Antwort auf die Herleitungsfrage setzt den Aufbau eines geeigneten Kalküls der Normenlogik voraus. Dementsprechend fokussiert sich der erste Teil der Arbeit auf die Analyse der verschiedenen Ansätze zum Aufbau der Normenlogik. Im zweiten Teil der Untersuchung geht die Dissertation aufgrund der festgestellten Probleme betreffend den Aufbau der Normenlogik die Perspektive von der Logik zur Rechtstheorie bzw. zur juristischen Methodenlehre über. Im Ergebnis werden im dritten Teil der Arbeit die Herleitungs- und die Verkündungsfrage negativ beantwortet. Die negative Antwort auf die Herleitungsfrage fußt darauf, dass die im zweiten Teil der Dissertation angeführten Voraussetzungen für eine Kalkülisierbarkeit des Rechts nicht erfüllt sind. Dieses Ergebnis basiert einerseits auf der sog. ontologischen Auffassung zum Normbegriff sowie andererseits auf der festgestellten Imprädikativität der juristischen Methodenlehre. Die negative Antwort auf die Verkündungsfrage basiert wiederum auf der sog. volitiven Dimension der Rechtsprechung.de_DE
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/21.11106/465
dc.identifier.urihttp://dx.doi.org/10.23660/voado-395
dc.language.isodede_DE
dc.publisherUniversität Vechtade_DE
dc.rights.urihttps://voado.uni-vechta.de/page/Rechte_20170412de_DE
dc.subjectNormenlogikde_DE
dc.subjectRechtslogikde_DE
dc.subjectRechtsinformatikde_DE
dc.subjectLogikde_DE
dc.subjectRechtsphilosophiede_DE
dc.subject.ddcDDC Sachgruppen::100 - Philosophie und Psychologie::100 - Philosophiede_DE
dc.titleKönnen Maschinen Rechtsfälle entscheiden?de_DE
dc.typeDoctoralThesisde_DE
dcterms.dateAccepted2023-05-15
dcterms.mediumapplication/pdfde_DE
thesis.leveldoctorde_DE
ubve.dnb.pnrMerle, Jean-Christophe; 132988577
ubve.dnb.pnrCampos Sasdelli, Diogo; 1294470507
ubve.dnb.pnrSchmidt, Andreas; 13280011X
ubve.organisationseinheitFakultät III:Kulturwissenschaftende_DE

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