Die am 31. Dezember 1988 in Kraft getretene Anlage V des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) verbietet das Entsorgen von Plastik in den Ozeanen. Die Anlage V des MARPOL-Überein-kommens wurde von mehr als 150 Nationen ratifiziert.
Studien aus den Jahren 2018 und 2019 belegen, dass trotz des Verbotes nach wie vor Plastikmüll von den Besatzungen der Schiffe in den Ozeanen entsorgt wird. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) konstatiert, dass der meiste gefundene Müll in bestimmten Regionen von vorbeifahrenden Schiffen stammt.
Um die Ursachen für das menschliche Handeln zu ergründen und Lösungen für die Problematik zu finden, wurden zweiundzwanzig leitfadengestützte Interviews geführt. Die Auswertung der Interviews erfolgte unter Anwendung der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring, indem ein induktives Kategoriensystem erstellt und analysiert wurde.
Die Entsorgung von neunzehn verschiedenen Müllarten wurde durch die Interviewten beobachtet. Die zwei zentralen Probleme sind der nicht vorhandene Stauraum für Müll an Bord und die Tatsache, dass es Häfen gibt, in denen die Abgabe von Müll sehr teuer oder nicht möglich ist. Unter den Seeleuten herrscht Unverständnis über die in vielen Häfen nicht vorgenommene Mülltrennung des zuvor an Bord getrennten Mülls. Dieses Problem tritt nicht nur in Häfen von Entwicklungsländern, sondern auch in deutschen Häfen auf.
Verschiedene Diskussionen lassen vermuten, dass finanzielle Anreize in Bezug auf die Müllentsorgung einen Lösungsansatz zur Müllvermeidung darstellen, was jedoch wissenschaftlich kaum zu belegen ist.
Lösungsansätze werden vielmehr in einer Verbesserung der Akzeptanz der Besatzung, geeigneten Auffangeinrichtungen, einer unbürokratischen Entsorgung im Hafen, strengen unternehmensinternen Vorgaben, der Reduzierung der Verpackungen bei Anlieferungen im Hafen und in automatisch in den Hafengebühren inkludierten Entsorgungskosten gesehen.